Rechtsanwalt Rafael Daun (geb.1953) ist der älteste Sohn des Kanzleigründers Peter Daun. Er ist seit 1984 als Rechtsanwalt tätig. Mit Beginn der 90er Jahre spezialisierte sich Rechtsanwalt Rafael Daun auf die Betreuung und Beratung der firmenrechtlichen Mandanten, insbesondere auf dem Gebiet des Handelsrechts, wobei er auch das Inkasso für verschiedene regionale Unternehmen überwacht. Sein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung der lokalen Solinger Schneidwaren-, Besteck- und Küchenartikelindustrie mit ihren spezifischen Eigenheiten vom Recht der Handelsvertreter bis hin zum Wettbewerbsrecht, besonders im Vorgehen gegen Plagiate und Nachahmungen. Weitere Schwerpunkte sind die Besonderheiten des Produkthaftungsrechts.
Rechtsanwalt Rafael Daun ist Mitglied des Beraternetzwerks im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Vertragsanwalt im "VDB-Interessenverband der Bausparer-Versicherten-Kapitalanleger e.V.".
Rechtsanwalt Rafael Daun hat sich auf das Recht der Handelsvertreter, die Produkthaftung, das Wettbewerbs-, Internet- und Domainrecht konzentriert, soweit dies im Handel Bedeutung hat. Er ist Mitglied des 1. Deutschen Domainvereins.
Rechtsanwalt Rafael Daun veröffentlicht Beiträge aus seinem Tätigkeitsbereichen in verschiedenen Internetportalen.
Privat: Rafael Daun ist verheiratet, Vater von drei erwachsenen Kindern und inzwischen mehrfacher Opa. Er ist Liebhaber der alten Musik, Dudelsack- und Fußballspieler, Fernwegewanderer sowie leidenschaftlicher Hobbykoch und langjähriges Mitglied bei slow-food, der internationalen Vereinigung fröhlicher Genießer.
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