Medizinrecht umfasst zum einen die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient und Arzt/Krankenhaus, andererseits die Regelungen des Berufsrechts der Mediziner, das medizinische und apothekenrechtliche Wettbewerbsrecht, das Pharmarecht und das Recht der Gebühren und Honorare.
Das Medizin- und Arzthaftungsrecht wird von Rechtsanwalt Ekkehard Daun bearbeitet.
Anwaltliche Tätigkeit bei der Vertretung geschädigter Patienten und beteiligter Ärzte erfordert eine besondere Verantwortung: Mit großer Sorgfalt müssen die tatsächlichen Geschehnisse und möglichen Fehlentscheidungen im Behandlungsverlauf aufgeklärt werden. Hierbei ist der Rechtsanwalt regelmäßig auf die sachkundige Unterstützung anderer Ärzte und der Sachverständigen angewiesen. Wir nutzen insoweit fachkundige Beratung aus unserem seit längerem aufgebauten "Netzwerk". So können die Rechte des geschädigten Patienten mit Erfolg gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses durchgesetzt werden.
Rechtsanwalt Ekkehard Daun ist Fachanwalt für Medizinrecht und Vertrauensanwalt im Beratungsnetz der Stiftung Gesundheit sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV.
Um Ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen, können Sie unsere Seite "Fragen zur Arzthaftung" nutzen.
Rechtsanwalt Ekkehard Daun bietet eine Online-Beratung im Arzthaftungsrecht an.
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