Internetrecht allgemein

Hier weht zuweilen ein rauer Wind, da viele Privatpersonen mittlerweile Auktionsbörsen wie e-bay zum Verkauf nutzen und dabei oft unbewusst die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreiten! Hier herrschen teilweise Sitten wie im "wilden Westen", in dem die claims abgesteckt werden und wo man sich gegen die Rabauken zur Wehr setzen muss. Problematisch sind auch nach wie vor die Fragen der Domains und Namensrechte, der Verantwortlichkeit und Haftung im Internet sowie Verstöße und Kollisionen mit dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht. Es geht um die Absicherung der Namens- und Kennzeichenrechte durch Domains und die Haftung für Inhalte der Homepage.

Wichtig ist für die meisten Firmen auch der praktische Nutzen des Internets: Unternehmen bauen neue Vertriebswege und Informationskanäle auf, bei denen das Fernabsatzrecht, das Telekommunikationsrecht und der Vertragsschluss mit Kunden (AGB) geprüft und geregelt werden müssen. Geregelt werden muss die Zusammenarbeit mit dem Web-Designer und Klärung der Urheberrechte an der Internetpräsenz.

Das Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie, in die außer den herkömmlichen Rechtsquellen internationale Richtlinien, vor allem das EG-Recht und weltweit gültige Regeln hineinspielen. Parallel hierzu verläuft die Umsetzung in nationales Recht.

Besonders interessant für Firmen ist auch die Nutzung von Recherchequellen durch Online-Zugriffe auf wirtschaftliche Datensammlungen, die es erlauben, bei neuen Kundenkontakten Profile für die notwendigen Entscheidungen zu erstellen. Kosten sparend bei der Einführung neuer Produkte sind ferner direkte Zugriffe in den nationalen und internationalen Marken-, Patent- und Geschmacksmusterdateien vieler Behörden und Ämter.

Rechtsanwalt Rafael Daun bearbeitet diesen Tätigkeitsbereich. Um Ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen, können Sie unsere Seiten mit „Fragen zum Internetrecht“ nutzen.

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