Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade auch für mittelständischen Industrie- und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie als Vertragshändler mit Exklusivrechten auf dem deutschen und europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EG-Recht eine wichtige Rolle, wie z.B. die Kartellvorschriften und Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO). Wichtig ist auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit den eigenen Handelsvertretern, zumal hier verschiedene Modelle, je nach Ausrichtung des Unternehmens, denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b HGB für alle Beteiligten.
Rechtsanwalt Rafael Daun berät und vertritt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Handelsvertreter bundesweit.
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